Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • weitere Urkunden und Nachweise, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage
  • Gebühren sind je nach Eheschließungsfall unterschiedlich und werden Ihnen natürlich beim Standesamt der Stadtgemeinde bekanntgegeben
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • wenn erforderlich: Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig