Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise (lautend auf den aktuellen Familiennamen)der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldezettel über den Hauptwohnsitz der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Die Anzeige der Geburt ist gebührenfrei, die Gebühren für Urkunden werden Ihnen beim Standesamt der Stadtgemeinde bekannt gegeben.  

Zuständig